Kita-Ordnung

Öffnungszeiten
Die Kita Köritz ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

 

Schließzeiten
In unserer Einrichtung gibt es feste Schließzeiten:
•    3 Wochen in den Sommerferien, eine Notbetreuung ist möglich (Anmeldung bei der Leiterin)
•    vom 24.12. bis 31.12. jeden Jahres
•    an 3 weiteren flexiblen Tagen im Jahr zur Fortbildung der ErzieherInnen, eine Notbetreuung in einer anderen Kita ist möglich (Anmeldung bei der Leiterin)

An Brückentagen erfragen wir zuvor den Betreuungsbedarf und behalten uns vor, die Einrichtung bei zu geringer Auslastung nicht zu öffnen, eine Notbetreuung in einer anderen Kita ist möglich.

 

Aufnahme
Die Aufnahme in unsere Kita erfolgt nach Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung,
der Stadt Neustadt (Dosse), c/o Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16845 Neustadt (Dosse).
Vor der Erstaufnahme eines Kindes sind eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der Nachweis über die erfolgte Masern-Impfung zu erbringen.

 

Änderung der Kontaktdaten
Änderungen der Kontaktdaten der Eltern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) müssen unverzüglich und in schriftlicher Form gemeldet werden.

 

Kita-App
Als schnelles digitales Kommunikationsmittel nutzen wir eine Kita-App.
Im Google Play Store bzw. App Store laden Sie dazu die „Stay Informed App“ auf Ihr Smartphone und registrieren sich mit folgender ID-Nummer: (in der Kita erhältlich)

 

Betreuungszeiten
Die Länge der täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungszeit ist im Betreuungsvertrag festgelegt und darf nicht überschritten werden.
Veränderungen in der Betreuungsdauer sind mit dem Träger der Einrichtung zu vereinbaren.
Wenn das Kind die Einrichtung nicht besucht, melden Sie es bitte bis 9:00 Uhr in der Kita ab, vorzugsweise über die Kita-App. Bei Nichtabmeldung ist der Essengeldbeitrag zu zahlen.
Um einen harmonischen Tagesablauf zu gewährleisten, sollten die Kinder morgens bis 9:00 Uhr in die Kita gebracht werden.

 

Begrüßungs- bzw. Erstgespräch
Vor dem Beginn der Eingewöhnung begrüßt Sie die Leiterin der Kita zu einem Erstgespräch. Es werden Details zur Eingewöhnung und zum Kitabesuch besprochen, Fragen beantwortet und die Willkommensmappe wird ausgehändigt.

 

Eingewöhnung
Die Eingewöhnung beginnt mit Vertragsbeginn. Für die Eingewöhnungsphase planen wir 3-4 Wochen ein.
Die tägliche Eingewöhnungszeit beginnt mit 1 Stunde, wird schrittweise erhöht und orientiert sich an den individuellen Besonderheiten des Kindes. Die Absprachen dazu werden mit der Bezugs-Erzieher*in getroffen. In der ersten Woche sollten Sie die Zeit gemeinsam mit Ihrem Kind in unserer Einrichtung verbringen. Kann sich Ihr Kind schon eine gewisse Zeit von Ihnen trennen, sollten Sie immer telefonisch erreichbar, sowie in der Lage sein, Ihr Kind jederzeit wieder abzuholen.

 

Aufsichtspflicht in Bringe- und Abholsituationen
Die Aufsicht der Kita beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch eine Erzieherin der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes an den Personensorgeberechtigten. Begleitende Geschwisterkinder oder Freunde unterliegen der Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten.
Die Übergabe eines Kindes an andere Personen erfolgt nur nach Vorlage einer gültigen Vollmacht oder Dauervollmacht. Das gilt auch für die Abholung durch ältere Geschwisterkinder.

 

Mahlzeiten/Verpflegung
In unserer Kita bieten wir eine Vollverpflegung an. Alle Mahlzeiten werden in unserer hauseigenen Küche täglich frisch zubereitet. Sollte Ihr Kind Allergien oder Unverträglichkeiten haben, informieren Sie uns darüber in schriftlicher Form.
Um den Kindern eine ruhige Essensatmosphäre zu ermöglichen, bitten wir um Verständnis, dass während des Essens keine Kinder angenommen werden.
Bitte warten Sie mit dem Abholen, bis die Kinder die Mahlzeit beendet haben.

 

Ruhezeiten
Ein Tag in der Kita ist sehr ereignis- und abwechslungsreich. Deshalb ist eine Ruhephase für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sehr wichtig. Die Mittagsruhe beginnt gegen 12:00 und endet gegen 14:00 Uhr. Einige Kinder schlafen gar nicht, andere nur ganz kurz und manche Kinder haben ein großes Schlafbedürfnis. Um allen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, achten wir auf eine ruhige Atmosphäre im Haus. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf diese Tageszeit.

 

Fotos/Videos
Das Fotografieren oder Videografieren Ihres Kindes in der Kita und die Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Personensorgeberechtigten. Diese Genehmigung ist jederzeit widerrufbar.
Veröffentlichungen von Fotos bedürfen immer einer weiteren Einzelgenehmigung.

 

Kleidung/Wechselsachen/Schuhe/Schmuck
Ziehen Sie Ihrem Kind praktische, strapazierfähige, der Witterung und Jahreszeit entsprechende Kleidung an. Ihr Kind sollte genügend passende und der Jahreszeit entsprechende Wechselwäsche mitbringen, diese ist regelmäßig zu kontrollieren. Beschriften Sie unbedingt alle persönlichen Dinge (Wäsche, Schuhe, Fläschchen, Trinkbecher…), damit wir diese Ihrem Kind zuordnen können.
Die Kinder und das Personal der Kita tragen Wechselschuhe.
Achten Sie auf feste, den Fuß umschließende, passende Schuhe, die Ihrem Kind ein gefahrloses Spielen im Innen- und Außenbereich ermöglichen. Offene Schuhe wie Sandalen benötigen zwingend einen Fersenriemen. Lockere Schuhe wie Flip-Flops, Latschen, Schlappen, Clogs, Crocs o.ä. geben dem kindlichen Fuß keinen Halt und sind daher als Schuhwerk für den Kita-Alltag nicht geeignet.
Das Tragen von Schmuck, insbesondere von Halsketten, Ringen, langen Ohrringen, auch Schlüsselbänder, erhöht die Unfallgefahr und ist deshalb zu unterlassen. Die Verantwortung für Verletzungen, die aufgrund des Tragens von Schmuck verursacht werden, tragen die Eltern. Kordeln und Bänder sind unbedingt aus den Kleidungsstücken zu entfernen, es besteht erhöhte Strangulationsgefahr!
Für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder, Roller etc, einschl. Buggys und Kinderwagen, Kindersitze übernehmen wir keine Haftung.

 

Sicherheit
Im Interesse der Kinder sind zwingend alle Ein- und Ausgangstüren zu schließen und vorhandene Riegel vorzulegen.

 

Unfall
Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in der Kita über die Unfallkasse Brandenburg versichert.

 

Krankheit / Infektionsschutz / Meldepflicht
Erkrankte Kinder werden nicht in der Einrichtung betreut. Wenn das Kind in der Betreuungszeit erkrankt oder der begründete Verdacht besteht, werden die Eltern/Sorgeberechtigten informiert und holen ihr Kind schnellstmöglich aus der Kita ab und stellen es ggfs. dem Kinderarzt vor. Bei ansteckenden Krankheiten darf das Kind erst wieder die Kita besuchen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Bei Fieber, Durchfall und/oder Erbrechen muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder in die Einrichtung gebracht werden darf.

Die Kita ist eine Gemeinschaftseinrichtung und unterliegt damit dem Infektionsschutzgesetz.
Wenn das Kind oder ein Familienmitglied an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist, die unter das Infektionsschutzgesetz fällt, muss die Einrichtung sofort informiert werden. Das Kind kann die Einrichtung erst wieder nach ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung besuchen. Personen, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind, dürfen das Gebäude der Kita nicht betreten oder an Veranstaltungen der Kita teilnehmen.

Beim Auftreten von zwei oder mehr Fällen gleichartiger, schwerwiegender meldepflichtiger Erkrankungen, ist die Leiterin der Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen und die krankheits- und personenbezogenen Angaben zu machen.

 

Impfung/Impfpflicht
Jedes Kind sollte einen Impfstatus entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) haben.
Eine Masern-Impfung ist gesetzlich verpflichtend. Die Eltern müssen bei Aufnahme des Kindes in die Kita die Masern-Impfung nachweisen. War bei Aufnahme erst eine Impfung erfolgt, ist die Vollständigkeit des Impfschutzes nach erfolgter Zweitimpfung unaufgefordert der Kitaleiterin vorzulegen. Ungeimpfte Kinder werden nicht aufgenommen.

 

Medikamentengabe
Medikamente dürfen in der Kita nicht verabreicht werden.
Ausnahmen sind ausschließlich für chronisch Kranke, Allergiker oder Notfallkinder zugelassen. In diesem Fall wird ein Antrag der Eltern benötigt, für den ein ärztliches Attest zwingend notwendig ist.

 

Feste und Feiern
Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsicht für das Kind den Personensorgeberechtigten bzw. den begleitenden Personen.
Sollten Sie fotografieren wollen, beachten Sie in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Es ist verboten, eine Person zu fotografieren, die das nicht wünscht.

 

Alkoholverbot
In der gesamten Kita und auf dem Außengelände herrscht Alkoholverbot.
Abholberechtigte Personen dürfen nicht alkoholisiert sein.

 

Rauchverbot
In der gesamten Kita und auf dem Außengelände herrscht absolutes Rauchverbot.
Auf dem Außengelände darf ausschließlich auf einer dafür vorgesehenen Fläche (Raucherecke) geraucht werden.

 

Umgang mit Feuer/Kerzen
Der Umgang mit offenem Feuer und das Anzünden von Kerzen/Teelichtern ist untersagt.
Es dürfen ausschließlich batteriebetriebene Kerzen und Teelichter bzw. Lichterketten mit Batterie oder Strom betrieben werden.

 

Ordnung und Sauberkeit
Mit sämtlichem Inventar der Kita ist sorgsam umzugehen. Alle Erwachsenen achten auf Ordnung und Sauberkeit.
Beim Betreten aller Gruppen- und Waschräume sowie des Flures im U3-Bereich sind Schuhüberzieher anzulegen.

 

Haus- und Weisungsrecht
Das Hausrecht obliegt der Leiterin der Einrichtung und ihrer Stellvertreterin.
Besucher des Hauses haben sich bei der Leiterin anzumelden.

Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag gekündigt werden.